Verträge

Vertrag von Lissabon

Unterzeichnung: 13. Dezember 2007 | Inkrafttreten: 1. Dezember 2009

Neben einer Verstärkung der Befugnisse für das Europäische Parlament und einer Änderung im Abstimmungsverfahren im Rat der Europäischen Union wurde die “Europäische Bürgerinitiative” integriert. Der Rat der Europäischen Union wurde mit einer/m ständigen Präsident*in ausgestattet, während das neue Amt des/r Hohen Vertreter*in der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik eingeführt und der diplomatische Dienst erneuert wurde. Ebenso klärte der Vertrag die EU sowie die einzelnen Mitglieder klar über ihre Befugnisse auf.

Vertrag von Nizza

Unterzeichnung: 26. Februar 2001 | Inkrafttreten: 1. Februar 2003

Aus dem Vertrag von Nizza resultierte eine strukturelle Erneuerung der Europäischen Kommission und mit Blick auf die im Jahr 2004 anstehenden Beitritte wurde die Stimmengewichtung im Rat der Europäischen Union geändert.

Vertrag von Amsterdam

Unterzeichnung: 2. Oktober 1997 | Inkrafttreten: 1. Mai 1999

Der Amsterdamer Vertrag sorgte für die Änderung und Konsolidierung der EU- und EWG-Verträge und bewirkte dank der Einführung des Mitentscheidungsverfahrens eine transparentere Arbeitsweise der Institutionen der Europäischen Gemeinschaft. Er galt als Vorbereitung auf den Beitritt neuer Mitgliedsstaaten.

Vertrag über die Europäische Union – Vertrag von Maastricht

Unterzeichnung: 7. Februar 1992 | Inkrafttreten: 1. November 1993

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Union in ihrer heutigen Form gegründet. Das Europäische Parlament erhielt eine stärkere Stimme bei Entscheidungen, außerdem wurde die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedsstaaten intensiviert. Der Vertrag diente auch der Vorbereitung auf eine spätere Währungsunion, die schließlich im Euro ihre Umsetzung fand.

Einheitliche Europäische Akte

Unterzeichnung: 17./28. Februar 1986 | Inkrafttreten: 1. Juli 1987

Die EEA, auch „Vertrag von Luxemburg“ genannt, wurde von 12 EU-Mitgliedstaaten (darunter Deutschland) unterzeichnet. Durch sie sollten bis zum Jahr 1992 Funktionsweisen und Entscheidungsverfahren der EU-Organe (darunter Befugnisse der Kommission) geändert und die Zuständigkeiten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) auf die Bereiche Forschung und Entwicklung, Umwelt, Verkehr, Sozialpolitik, Arbeitsrechtpolitik und Gleichberechtigung ausgedehnt werden. Darüber hinaus wurde mit der EEA die „Europäische Politische Zusammenarbeit“ (EPZ) zur Stärkung einer gemeinsamen Außenpolitik eingeführt. Ferner wurde erstmalig ein mindestens zweimal jährlich stattfindendes Treffen des Europäischen Rates vereinbart.

Fusionsvertrag

Unterzeichnung: 8. April 1965 | Inkrafttreten: 1. Juli 1967

Der in Brüssel unterzeichnete Fusionsvertrag etablierte erstmals eine Kommission und einen Rat für die drei damaligen Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, Euratom) und diente damit der strukturellen Umgestaltung der Europäischen Union. Er wurde später durch den Vertrag von Amsterdam wieder aufgehoben.

Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und von Euratom

Unterzeichnung: 25. März 1957 | Inkrafttreten: 1. Januar 1958

Mit Unterzeichnung dieser “Römischen Verträge” und der damit verbundenen Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft sollte die wirtschaftspolitische Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten der EGKS vertieft werden. Im Rahmen des EWG-Vertrags wurde erstmals ein allgemeiner freier Personen- und Warenverkehr vereinbart. Euratom sicherte eine friedliche Verwendung atomaren Materials zu und führte neben gemeinsamer Forschung und Entwicklung einheitliche Sicherheitsstandards ein.

Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Unterzeichnung: 18. April 1951 | Inkrafttreten: 23. Juli 1952 | Ende: 23. Juli 2002

Der EGKS-Vertrag wurde in Paris von Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg unterzeichnet. Er diente als Sicherung für den freien Verkehr und die freie Produktion von Kohle und Stahl. Auch sollte vermieden werden, dass die europäischen Mächte diese Produktionen zur Herstellung von Kriegsgerät missbrauchten. Zudem überwachte eine “Hohe Behörde” die wirtschaftlichen Vorgänge und sicherte transparente Preise und Wettbewerbsregeln. Der Vertrag lief nach 50 Jahren Laufzeit im Jahr 2002 aus.