2018_02_21 Verbraucherschutz & Social Media

Social-Media-Unternehmen müssen beim Verbraucherschutz nachbessern

Die Social-Media-Unternehmen Facebook, Twitter und Google+ stellten kürzlich ihre geänderten Nutzungsbedingungen vor. Diese weisen in den Augen der Europäischen Kommission jedoch weiterhin Mängel auf, die behoben werden müssen. Besonders Twitter und Facebook haben noch nachzubessern, um nicht gegen die Europäischen Verbraucherschutzbestimmungen zu verstoßen.

Bereits im November 2016 forderten die Europäischen Kommission und die Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedsstaaten die Social-Media-Unternehmen zur Änderung ihrer Nutzungsbedingungen auf, um den Europäischen Verbraucherschutzbestimmungen nachzukommen. Im März 2017 folgte ein gemeinsames Treffen mit den Unternehmen, auf dem die Lösungsvorschläge diskutiert wurden. Die im Februar dieses Jahres geänderten Nutzungsbedingungen von Google+ erfüllen die Anforderungen der Europäischen Behörden; Facebook und Twitter hingegen haben nicht alle der geforderten Verbesserungen umgesetzt. Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher*innen und Gleichstellung Vera Jourová zeigte sich noch längst nicht zufrieden: „Soziale Netzwerke dienen als Werbe- und Verkaufsplattformen, daher müssen sie auch die Verbraucherschutzregeln vollständig einhalten. Ich freue mich, dass die Maßnahmen der nationalen Behörden zur Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzbestimmungen Früchte tragen, da einige Unternehmen auf ihren Plattformen nun für mehr Verbrauchersicherheit sorgen. Es ist jedoch nicht hinnehmbar, dass dies immer noch nicht abgeschlossen ist und so viel Zeit in Anspruch nimmt. Dies bestätigt, dass wir neu gestaltete Rahmenbedingungen für Verbraucher benötigen. Die EU-Verbraucherschutz-vorschriften müssen eingehalten werden, und Unternehmen, die das nicht tun, sollten mit Sanktionen belegt werden.“

Die Social-Media-Unternehmen haben jedoch auch einige Forderungen realisiert. Beispielsweise können die Nutzer*innen von einem Kauf im Internet zurücktreten und besonders wichtig: Beschwerden von Nutzer*innen und Behörden können nun in Europa eingereicht werden. Bislang mussten Klagen aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kalifornien eingereicht werden und es wurde nach kalifornischem Recht geurteilt.

Facebook

In einigen Punkten muss Facebook noch nachbessern:

  • Es dürfen keine rechtlichen Unterschiede zwischen Verbraucher*innen und Herstellern gemacht werden.
  • Nutzer*innen müssen informiert werden, wenn Posts oder Bilder aus dem Feed gelöscht werden.
  • Es muss eine Strategie vorgelegt werden, wie vorgegangen wird, wenn Nutzer*innen nicht möchten, dass etwas gelöscht wird.

Twitter

Bei diesen Punkt besteht bei Twitter Nachbesserungsbedarf:

  • Die Grenze der Verantwortlichkeit von Twitter ist zu niedrig und muss an die Europäischen Verbraucherschutzbestimmungen angepasst werden.
  • Nutzer*innen müssen informiert werden, wenn Inhalte aus dem Feed gelöscht werden.
  • Alle Passagen in den Nutzungsbedingungen, die Twitter erlauben, einfach Inhalte zu löschen, müssen entfernt werden.
  • Die Nutzer*innen müssen genauer informiert werden, was in den Nutzungsbedingungen geändert wurde.
  • Twitter muss anerkennen, dass eine neue ungültige Passage, den Vertrag zwischen Nutzer*innen und Twitter auflösen kann.
  • Die Nutzer*innen müssen darüber informiert werden, dass sie den Nutzungsbedingungen nicht zustimmen müssen, wenn die Konditionen geändert wurden.
  • In den Nutzungsbedingungen darf nicht stehen, dass Twitter den Vertrag mit den Nutzer*innen ohne Nennung von Gründen aufheben kann. Die Nutzer*innen müssen vorher informiert werden. Außerdem fehlt eine klare Beschreibung, wann es eine Ausnahme dieser Regel geben kann.

Beide Unternehmen müssen sich noch dazu verpflichten, Anträge von Verbraucherschutzbehörden zum Löschen von illegalen Inhalten innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu bearbeiten. Bisher stellen Facebook und Twitter im Gegensatz zu Google+ nur eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, an welche die Verstöße gemeldet werden, und erläutern nicht, in welchem Zeitraum die Meldungen erledigt werden.

Weiterführende Links und Quellen:

http://ec.europa.eu/newsroom/just/item-detail.cfm?item_id=614254

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-761_de.htm

Text: Paula Laubenstein, Auslandsgesellschaft.de e.V.

Bild: CC0, geralt, Pixabay.com