2017_27_11 20 Grundsätze für ein sozialeres Europa

Zwanzig Grundsätze für ein gerechteres und sozialeres Europa

Am Freitag, dem 17. November 2017, fand im schwedischen Göteborg der EU-Sozialgipfel statt. An diesem Tag wurde die europäische Säule sozialer Rechte, welche im April 2017 von der Europäischen Kommission präsentiert wurde, offiziell bestätigt. Sie wurde von Präsident Juncker für die Europäische Kommission, von Präsident Tajani für das Europäische Parlament und von Ministerpräsident Ratas für den Rat der Europäischen Union unterzeichnet.

Der Schwerpunkt des Sozialgipfels lag insbesondere auf der Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen für die Arbeitsmärkte, um für faire Arbeitsplätze und Wachstum zu sorgen. Denn neben vielen Chancen bringt die Globalisierung auch in Europa einige Herausforderungen mit sich: Ungleichheit, Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit sowie Solidaritätsdifferenzen zwischen den Generationen. Die sozialen Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise sind nach wie vor weitrechend, weshalb dringender Handlungsbedarf besteht. Neben der Bekräftigung bereits bestehender Rechte in der Union kommen durch die Säule auch neue Grundsätze hinzu, welche auf die aktuellen Herausforderungen reagieren.

Was ist die europäische Säule sozialer Rechte?

Das Paket aus 20 Grundsätzen und Rechten ist ein Bekenntnis und eine Verpflichtung zu den gemeinsamen Werten innerhalb Europas. Die 20 Grundsätze und Rechte gliedern sich in drei Kategorien: 1. Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, 2. Faire Arbeitsbedingungen sowie 3. Sozialschutz und soziale Inklusion. Darunter fallen auch das Recht auf faire Löhne und Gehälter, das Recht auf Gesundheitsversorgung, auf lebenslanges Lernen, die Gleichstellung der Geschlechter sowie der Mindestlohn. Die europäische Säule sozialer Rechte gliedert sich wie folgt:

  1. Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang
  • Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen
  • Gleichstellung der Geschlechter
  • Chancengleichheit
  • Aktive Unterstützung bei der Arbeitssuche
  1. Faire Arbeitsbedingungen
  • Sichere und anpassungsfähige Beschäftigung
  • Faire Löhne
  • Information über Beschäftigungsverhältnisse und Schutz im Falle einer Entlassung
  • Sozialer Dialog und Involvierung von Mitarbeitern
  • Work-life balance
  • Gesundes, sicheres und anpassungsfähiges Arbeitsumfeld und Datenschutz
  1. Sozialschutz und soziale Inklusion
  • Kinderbetreuung und -unterstützung
  • Sozialer Schutz
  • Arbeitslosengeld
  • Mindestlohn
  • Rente
  • Gesundheitssystem
  • Inklusion von Menschen mit Behinderung
  • Langzeitpflege
  • Unterkünfte und Unterstützung von Obdachlosen
  • Zugang zu essentiellen Dienstleistungen

Mit der europäischen Säule sozialer Rechte möchte die EU für die Rechte aller Bürger*innen eintreten. In Zeiten des raschen Wandels, sei es auf sozialer, wirtschaftlicher oder politischer Ebene, fungiert die gemeinsame Verpflichtungserklärung als Demonstration europäischer Einigkeit. Aufgrund der aktuellen Rechtsform der Säule sind die Grundsätze und Rechte nicht unmittelbar durchsetzbar. Primär sind es die Mitgliedstaaten, die ihre Beschäftigungs- und Sozialpolitik festlegen, die EU verfügt nur über eine eingeschränkte Handlungskompetenz. Sie kann lediglich die Maßnahmen der Staaten unterstützen und ergänzen, beispielsweise durch Förderung oder Rechtsvorschriften auf EU-Ebene. Durch die Säule werden die beteiligten Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, zur Erreichung der entsprechenden Ziele auch in Sektoren beizutragen, die primär in nationale Zuständigkeiten fallen. „Wie stark die Säule – und Europas gesamte soziale Ausrichtung – wird, liegt in unserer Hand.“, betonte Kommissions-Präsident Juncker.

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Text: Isabel Bezzaoui, Auslandsgesellschaft NRW e.V.

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