Der Brexit – Was ist zu beachten und was ändert sich?

Der Brexit – Was ist zu beachten und was ändert sich?

Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich kurz vor Ablauf der Frist auf ein Abkommen geeinigt: Der ausgehandelte Partnerschaftsvertrag trat mit dem Jahreswechsel in Kraft und gilt vorerst, bis das EU-Parlament endgültig über das Austrittsabkommen abstimmt. Ein genauer Termin für die finale Ratifizierung durch das EU- Parlament steht Stand jetzt noch nicht fest; die Prüfung des Vertrags durch die Abgeordneten dauert.

Aber was ist seit dem 01. Januar 2021 im Zuge des Brexits genau zu beachten? Wir wollen einige wichtige Fragen für Euch beantworten.

Was ändert sich für deutsche Staatsbürger:innen, die ins Vereinigte Königreich reisen möchten?

Für deutsche Staatsbüger:innen, die ins Vereinigte Königreich reisen möchten, ändert sich insofern nichts, dass für einen Besuch von maximal 180 Tagen (6 Monate) weiterhin kein Visum gebraucht wird. Ob ein Visum für z.B. eine längere Reise, Studium oder Arbeit im Vereinigten Königreich benötigt wird, kann im Brexit Checker auf der offiziellen Website der Britischen Regierung herausgefunden werden. Ab dem 1. Oktober 2021 reicht für die Einreise nicht mehr wie bisher der Personalausweis, sondern man benötigt einen Reisepass.

Was ändert sich für deutsche Staatsbürger:innen, die dauerhaft im Vereinigten Königreich leben?

Deutsche Staatsbüger:innen, die dauerhaft im Vereinigten Königreich leben, müssen bis spätestens 30. Juni 2021 einen Antrag auf einen Pre-Settled Status oder Settled Status im Rahmen des EU Settlement Scheme stellen, damit sie ab dem 1. Juli 2021 weiterhin dort leben dürfen.

Was ändert sich für Britinnen und Briten, die in Deutschland leben oder nach Deutschland reisen wollen?

Ähnliches gilt für Britinnen und Briten, die bereits vor dem 31. Dezember 2020 in Deutschland (oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat) lebten und/oder arbeiteten. Sie müssen sich bis zum 30. Juni 2021 bei der zuständigen Ausländerbehörde melden, um einen neues Aufenthaltsdokument zu bekommen.

Reisende aus dem Vereinigten Königreich, die ab dem 01. Januar 2021 nach Deutschland reisen wollen, werden wie Reisende aus einem Drittstaat behandelt. Auf der Website des Auswärtigen Amtes sind die Voraussetzungen (auf Englisch) für eine Einreise zu finden. Auf der Website des Bundesinnenministeriums werden viele Fragen rund um die Einreise und Aufenthaltstitel für Britinnen und Briten beantwortet.

Was ändert sich für Studierende?

Für Studierende, die sich bereits vor dem 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich aufgehalten haben, gilt dasselbe wie für dort lebende deutsche Staatsbürger:innen – bis zum 30. Juni 2021 muss ein Settled Status beantragt werden, um sich dort weiter aufhalten zu dürfen. Antworten auf weitere Fragen, wie z.B. zu BAföG oder Anerkennung der Studienleistungen beantwortet das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf ihrer Website.

Wie geht es weiter mit dem Programm Erasmus+?

Das Vereinigte Königreich hat sich leider dazu entschieden, an der neunen Programmgeneration (2021-2027) von Erasmus+ nicht mehr teilzunehmen. Bis zum Ende der Projektlaufzeit am 31. März 2023 können die Maßnahmen des auslaufenden Programms aber weiterhin gefördert werden. Das gilt für alle bis 2020 bewilligten Projekte samt Laufzeiten. Die britische Seite plant ein eigenes Förderprogramm für Studierende, nähere Infos findet ihr auf der Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.

Was ändert sich für Verbraucher:innen?

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert über die wichtigsten Änderungen für Verbraucher:innen. Der geschlossene Handelspakt zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich legt z.B. fest, dass es keine Zölle auf Wareneinfuhren, einen fairen Wettbewerb, einen uneingeschränkten Speditions-Verkehr und soziale Sicherungssysteme für Menschen, die nach dem 31. Dezember 2020 ins Vereinigte Königreich kommen, geben soll.

Wo finde ich Informationen für Unternehmen?

Auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums findet sich ein FAQ für mit dem Vereinigten Königreich handelstreibende Unternehmen. Zusätzlich hat das Ministerium auch ein Infotelefon (030-340 0605 61) und einen E-Mail-Service (brexit@buergerservice.bund.de) eingerichtet, um Fragen zu beantworten.

Weitere Fragen in allen 24 Amtssprachen könnt ihr kostenlos ans Europe-Direct-Kontaktzentrum der Europäischen Kommission richten, entweder per Telefon (00 800 678 910 11) oder über dieses Webformular.

Text: Lea Mindermann