2018_06_27 EU-Haushalt

Welche Veränderungen bringt der neue EU-Haushalt?

Anfang Mai stellte Günther Oettinger, der zuständige EU-Haushaltskommisar, den Vorschlag der Kommission für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für die Jahre 2021 bis 2027 vor. Was soll sich in Zukunft ändern? Wofür soll mehr Geld aufgewendet werden, wofür weniger? Das Europe Direct Informationszentrum Dortmund klärt auf!

Insgesamt 1279 Milliarden Euro soll das Budget der Europäischen Kommission in der nächsten siebenjährigen Haushaltsperiode betragen. Dabei handelt es sich um insgesamt 1,1 Prozent des Bruttonationaleinkommens der gesamten EU-Mitgliedstaaten. Im Vergleich zur letzten Haushaltsperiode wurde das Budget damit minimal erhöht, um 0,1 Prozent. Die größte Veränderung und zugleich auch Herausforderung für den MFR besteht darin, dass während der nächsten Haushaltsperiode zum ersten Mal wieder nur 27 Mitgliedstaaten zum Budget beitragen werden. Mit dem Austritt Großbritanniens zieht sich der zweitgrößte Nettozahler der EU zurück.

Die EU-Kommission selbst ist der Ansicht, dass sich ihr Haushalt im Jahr 2021 reformieren muss. Zu starr und unflexibel seien die bisherigen Budgets gewesen. Es habe sich gezeigt, dass die Beantragung von EU-Fördergeldern häufig zu kompliziert und dass eine angemessene Reaktion auf plötzlich auftretende Herausforderungen wie beispielsweise Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen schwierig sei. Daraus hat sie ihre Schlüsse gezogen: Das EU-Budget soll in Zukunft flexibler werden und eine „Unionsreserve“ soll finanzielle Absicherung in Krisen bieten. Außerdem soll es einfacher zugänglich und übersichtlicher sein, indem die im Budget vorgesehenen Programme von 58 auf 37 reduziert werden. Auch die Teilnahme an EU-Förderprogrammen durch einheitlichere Regelungen soll vereinfacht werden.

Welche Themenschwerpunkte setzt die EU?

Die EU-Kommission möchte in der kommenden Haushaltsperiode Akzente in verschiedenen Themenbereichen setzen. Zum einen soll ein deutlich größerer Fokus auf die Bereiche Sicherheit und Verteidigung gelegt werden. So soll beispielsweise ein mit 13 Milliarden Euro ausgestatteter Europäischer Verteidigungsfond eingerichtet werden. Auch die EU-Sicherheitsagenturen erhalten eine Aufstockung der Mittel. Außerdem möchte die EU-Kommission mit 42,3 Milliarden Euro für das Programm „Connecting Europe“ mehr als doppelt so viele Gelder wie in der letzten Haushaltsperiode in die Förderung der Infrastruktur stecken. Verdoppelt werden sollen auch die Mittel für die Jugendprogramme der EU (Erasmus+) und das Europäische Solidaritätskorps. Zudem soll das neue Programm „InvestEU“ eingerichtet werden, anhand dessen Arbeitsplätze, Wachstum und Innovation gefördert werden sollen und das 13 frühere Programme in einem bündelt. Ebenfalls neu ist der “Europäische Sozialfonds Plus”. Auch dieser bündelt verschiedene bisherige Programme, und dient der Reduktion des Verwaltungsaufwandes der Behörden und der geförderten Institutionen, Einsparungen hingegen möchte die EU-Kommission im Bereich der Agrar- und Kohäsionspolitik vornehmen. Anstatt wie bisher 80 Prozent, sollen diese beiden Bereiche ab 2021 nur noch circa 60 Prozent des Haushalts ausmachen. Gelder aus den Kohäsionsfonds sollen aber weiterhin in alle Mitgliedstaaten zurückfließen.

Eine weitere Neuerung besteht darin, dass die EU ab 2021 verstärkt neue Finanzierungsquellen für ihren Haushalt nutzen möchte, um durch die Bildung von Eigenmitteln unabhängiger von den Beiträgen ihrer Mitgliedstaaten zu werden. Die Beteiligung an einem Teil der Einnahmen aus dem Emissionshandel und eine Steuer auf Kunststoffabfälle werden diesbezüglich als Vorschläge seitens der Kommission genannt. Die auf diese Weise akquirierten Eigenmittel könnten bis zu zwölf Prozent des gesamten Haushalts ausmachen. Diese Eigenmittel und die Durchsetzung von gleichen Regelungen für alle Mitgliedstaaten sollen den Haushalt der EU gerechter machen. Bisher gab es nämlich Sonderregelungen für einige Mitgliedstaaten, insbesondere für das Vereinigte Königreich, die umgangssprachlich auch als “Britenrabatt” bezeichnet wurden.

Wie geht es nun weiter?

Noch handelt es sich bei dem vorgestellten MFR nur um einen Vorschlag seitens der EU-Kommission. Damit er tatsächlich in Kraft tritt, müssen noch einige Schritte erfolgen. Zum einen muss der MFR vom Europäischen Parlament mit einer einfachen Mehrheit angenommen werden, zum anderen müssen ihm auch alle 27 Mitgliedstaaten zustimmen. Letzteres stellt eindeutig die größere Hürde dar. Es ist deshalb durchaus möglich, dass sich noch Änderungen ergeben, insbesondere in Bezug auf die Beiträge der Mitgliedstaaten. Die Verhandlungen über das Budget sind deshalb aktuell in vollem Gange. Zwar sieht es aktuell nicht so aus, als würde der neue Haushalt noch vor den Europawahlen im Mai 2019 beschlossen, doch eine Annahme bis Ende 2019 ist wahrscheinlich. Dadurch könnten auch die im Haushalt vorgesehenen neuen Förderprogramme schon 2021 anlaufen.

Weitere Informationen zum MFR finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Dieser Text wurde am 21.01.2019 aktualisiert.

Text: Rebecca Melzer, Auslandsgesellschaft.de e.V.

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