Europäischer Ausschuss der Regionen: die lokale Stimme an die EU-Institutionen

Europäischer Ausschuss der Regionen: die lokale Stimme an die EU-Institutionen

In der Europäischen Union soll jede Region in den Mitgliedstaaten Gehör finden. Hierfür wurde für die politische Ebene der Europäische Ausschuss der Regionen (kurz: AdR) geschaffen. Das Beratungsgremium dient als direkte Verbindung zwischen den EU-Organen und den einzelnen europäischen Regionen. Er wurde mit dem Maastrichter Vertrag 1994 gegründet und muss in vielen Politikbereichen vom Europäischen Parlament, vom Rat oder von der Kommission gehört werden – zum Beispiel bei Fördermaßnahmen in den Bereichen Bildung, Kultur, Beschäftigung oder im Gesundheitswesen. Wie ist der Ausschuss der Regionen entstanden? Welche Aufgaben hat er? Wie setzt sich der AdR zusammen? Welche aktuellen Prioritäten gibt es und welche Ziele werden verfolgt?

Die Entstehung des Europäischen Ausschuss der Regionen

Der Europäische Ausschuss der Regionen wurde 1994, nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht, mit Sitz in Brüssel, gegründet. Er ist ein beratendes Organ, das die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union vertritt und in ihrem Namen Stellungnahmen an den Rat und die Kommission richtet. Laut der Grundsatzerklärung zu seinen Aufgaben ist der AdR eine politische Versammlung, der gewählte Mandatsträger:innen der regionalen und lokalen Ebene im Dienste der europäischen Integration angehören – also zum Beispiel Bürgermeister:innen oder Landräte. Er sorgt für die institutionelle Vertretung aller Gebiete, Regionen, Städte und Gemeinden der Europäischen Union. Der AdR wurde 1994 aus zwei Erwägungen heraus errichtet: Erstens werden etwa drei Viertel der EU-Rechtsvorschriften auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt, sodass es durchaus sinnvoll ist, wenn Vertreter:innen der lokalen und regionalen Ebene bei der Entwicklung neuer EU-Gesetze ein Mitspracherecht haben. Zweitens sorgte man sich darum, dass sich zwischen der Öffentlichkeit und dem Prozess der europäischen Integration eine zunehmende Kluft auftun könnte. Die Einbeziehung der gewählten Vertreter:innen derjenigen Regierungs- und Verwaltungsebene, die den Bürger:innen am nächsten ist, war eine Möglichkeit, diese Kluft zu überwinden.

Jede Region soll mitreden können – die Aufgaben des AdR

Seine Aufgabe ist es, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Beschlussfassung der Union einzubinden und somit eine bessere Teilhabe der Unionsbürger:innen zu fördern. Die Europäische Kommission, der Rat der EU und das Europäische Parlament müssen den Ausschuss anhören, wenn sie Rechtsvorschriften in Bereichen formulieren, die lokale und regionale Gebietskörperschaften betreffen. Zum Beispiel Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Sozialpolitik, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Verkehr, Energie und Klimawandel. Versäumen sie dies, kann der Ausschuss ein Verfahren beim Gerichtshof einleiten. Wenn der Ausschuss einen Legislativvorschlag erhält, erarbeitet er eine Stellungnahme, nimmt sie an und leitet sie an die betreffenden EU-Institutionen weiter. Der Ausschuss kann zudem auf eigene Initiative Stellungnahmen abgeben. Der Ausschuss benennt aus den Reihen seiner Mitglieder eine:n Berichterstatter:in, der:die Interessenvertreter:in konsultiert und eine Stellungnahme vorbereitet. Deren Wortlaut wird von der Fachkommission des Ausschusses für den betreffenden Politikbereich erörtert und angenommen. Anschließend wird die Stellungnahme allen Mitgliedern in der Plenartagung vorgetragen, die über eventuelle Änderungen abstimmt und den Text annimmt. Im letzten Schritt wird die Stellungnahme allen zuständigen EU-Institutionen vorgelegt. Pro Jahr finden bis zu sechs Plenartagungen statt, auf denen Stellungnahmen von 50 bis 80 EU-Legislativvorschlägen angenommen werden.

Wie setzt sich der AdR zusammen?

Der Ausschuss der Regionen besteht aus 329 Mitgliedern, die sich aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergeben. Mitglieder können zum Beispiel Vorsitzende regionaler Gebietskörperschaften, Bürgermeister oder gewählte oder nicht gewählte Vertreter von Regionen und Städten der Mitgliedstaaten sein. Die Zusammensetzung ergibt sich gemäß Artikel 305 AEUV, Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019. Dadurch wird ebenfalls die Anzahl der Stellvertreter:innen aus den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt. Eine Übersicht befindet sich hier. Die Mitglieder des AdR werden in Übereinstimmung mit den Vorschlägen der betreffenden Mitgliedstaaten vom Rat durch einstimmigen Beschluss auf fünf Jahre ernannt. Der Ausschuss der Regionen wählt aus seiner Mitte seinen Präsidenten und sein Präsidium auf zweieinhalb Jahre. Aktuell handelt es sich dabei um Apostolos Tzitzikostas, er ist ein griechischer Politiker der Partei Nea Dimokratia (EVP) und seit Mai 2014 außerdem Gouverneur der Region Zentralmakedonien. Im Regelfall finden sechs Plenartagungen im Jahr statt. Entsprechend der politischen Zugehörigkeit seiner Mitglieder ist der Ausschuss derzeit in sechs Fraktionen tätig. Bei den Fraktionen handelt es sich um: die Europäische Volkspartei, die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE), Renew Europe, die Fraktion der Europäischen Allianz (EA), die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) und Die Grünen. Die Mitglieder können auf Wunsch auch davon absehen, sich einer politischen Fraktion anzuschließen (fraktionslos).

Aktuelle Prioritäten und Ziele

Die drei politischen Prioritäten werden für den Zeitraum 2020 – 2025 wie folgt definiert: Priorität 1: Europas Bürgernähe stärken, das heißt: Modernisierung und Stärkung der Demokratie auf allen Regierungsebenen, damit die EU wirksamer auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen reagieren kann. Priorität 2: Den tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel bewältigen: resiliente regionale und lokale Gemeinschaften schaffen, um durch einen kohärenten, integrierten und lokalen europäischen Ansatz auf globale Pandemien, den Klimawandel, den digitalen und demografischen Wandel sowie den Migrationsstrom zu reagieren. Priorität 3: Zusammenhalt als Grundwert: ortsbezogene Maßnahmen, bei denen die EU in den Dienst ihrer Bürger:innen und deren Wohnorte gestellt wird. Außerdem sollen mehr Fördermittel den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt stärken. Die Ziele orientieren sich an allen auf EU-Ebene gefassten Beschlüsse zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Veränderungen, mit denen Dörfer, Städte und Regionen heute konfrontiert sind. Zum Beispiel globale Pandemien, der ökologische und der digitale Wandel, demografische Herausforderungen und die Migrationsströme, im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip, um so bürgernah wie möglich zu sein.

 

Ihr wollt mehr über den Europäischen Ausschuss der Regionen hören? Dann schaut doch mal unter folgendem Link vorbei: https://cor.europa.eu/de

 

Text: Vivien Schymainda