2017_09_06 Geflüchtete

Europäischer Gerichtshof bestätigt Beschluss des Rates zur Umverteilung von Geflüchteten

Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Mittwoch (06.09.2017) den Beschluss des Rates von vor zwei Jahren zur Umverteilung von Geflüchteten bestätigt. Die Klagen von der Slowakei und Ungarn, die eine Aufnahme von Geflüchteten abgelehnt hatten, wurden abgewiesen.

Der Beschluss ist vor allem für die Länder an den EU-Außengrenzen wichtig, wie z.B. Italien und Griechenland, wo immer noch tausende Asyl-Bewerber*innen auf ihre Umverteilung in andere EU-Länder warten. Seit Februar 2017 wurden im Durchschnitt 2.300 Personen pro Monat auf fast alle Mitgliedstaaten umverteilt. Das reicht aber nicht aus, da noch immer viele Menschen in Italien und Griechenland festsitzen und Tag für Tag neue Antragsteller*innen dort ankommen.

Insgesamt kann man festhalten, dass die Umverteilung in die meisten EU-Staaten gut funktioniert; nur mit Ungarn, Polen und der Tschechischen Republik gibt es weiterhin Schwierigkeiten. Diese Staaten verstoßen gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen und haben keine umverteilten Geflüchteten aufgenommen. Aus diesem Grund hat die Kommission im Juli die nächste Stufe der Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Kommission begrüßt außerdem das heute gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Der Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, sagte: „Wenn die Staaten Europas verantwortungsvoll und solidarisch zusammenarbeiten, können wir innerhalb und außerhalb der EU Fortschritte machen und konkrete Ergebnisse erzielen. Das lässt sich heute klar erkennen: an den geringeren irregulären Migrationsströmen und der gestiegenen legalen Neuansiedlung von Flüchtlingen, der Einsatzfähigkeit einer gemeinsamen europäischen Grenz- und Küstenwache vor Ort und den gemeinsamen Maßnahmen, die wir zur Unterstützung Italiens und auf der zentralen Mittelmeerroute ergriffen haben.“

Quellen: https://ec.europa.eu/germany/news/20170906-eugh-urteil_de

Text: Lena-Marie Jäkel, Auslandsgesellschaft NRW e.V.

Foto: CC0, kalhh, pixabay.com