Europawahl: Wer? Wie Was?

Europawahl: Wer? Wie Was?

Am 09. Juni finden in Deutschland die Europawahlen statt. Doch was bedeutet das eigentlich? Wen wählen wir und wofür machen wir das? Diese und weitere Fragen wollen wir in diesem Artikel beantworten und eine kleine Übersicht über die wichtigsten Eckdaten der Europawahl bieten.

Was wird gewählt?

Bei den Europawahlen wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Das Europäische Parlament ist das einzige Organ auf europäischer Ebene, welches von direkt von den Bürger:innen bestimmt wird und bildet somit das demokratische Fundament der Europäischen Union. Die insgesamt 720 Mitglieder des nächsten Parlaments werden sich aus Abgeordneten aller 27 EU- Länder zusammensetzen.

Wann wird gewählt?

Die Europawahlen finden seit 1979 in Abständen von 5 Jahren statt. Die diesjährige Wahl findet im Zeit vom 6.-9. Juni statt. Die Wahl dauert mehrere Tage, da die unterschiedlichen Länder der EU traditionellerweise an bestimmten Wochentagen Wahlen abhalten. In Deutschland wählen traditionell an Sonntagen, weshalb wir erst am 09. Juni unser Kreuz machen. Die Wahllokale werden von 8-18 Uhr geöffnet sein.

Wie wird gewählt?

Man kann seine Stimme am Wahltag im Wahllokal abgeben. Wo sich dieses Wahllokal befindet, ist der amtlichen Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Im Wahllokal selber werden Sie gebeten, sich durch ihren Personalausweis oder Reisepass zu identifizieren und die Wahlhelfer:innen prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen. Sollte dies der Falls sein, erhalten Sie einen Stimmzettel und dürfen sich in die Wahlkabine begeben. In der Wahlkabine darf ihnen niemand zuschauen, wen sie wählen oder nachträglich überprüfen, wen sie gewählt haben. Nachdem Sie ihr Kreuz auf dem Stimmzettel gesetzt haben, falten Sie diesen so, dass keiner sehen kann, was Sie angekreuzt haben. Diesen Zettel werfen Sie anschließend in die Wahlurne und haben damit offiziell gewählt.

Wen können wir wählen?

Alle Bürger:innen haben jeweils eine Stimme. Diese Stimme kann an eine von 35 Parteien gehen, die vom Bundeswahlausschuss für die Europawahl zugelassen wurden. Die Parteien haben im Vorfeld der Wahl intern eine Liste bestimmt, auf der sich alle ihre Kandidat:innen befinden. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Kandidat:innen von der Liste ziehen ins Europaparlament ein. In allen Ländern werden nationale Parteien gewählt. Diese tun sich dann im später gebildeten Parlament in Fraktionen mit Parteien anderer Länder zusammen, die ihnen programmatisch gleichen. Die Wahlprogemme der Parteien finden Sie unter anderem hier.  Auch hilfreich zur Wahlentscheidung kann der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung sein.

Wer darf wählen?

In Deutschland dürfen alle Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines anderen Unionslandes wählen, die das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben. Hinzukommend müssen Sie in Deutschland wohnhaft sein und sich seit mindestens 3 Monaten in der EU aufhalten. In Deutschland lebende Unionsbürger:innen müssen sich vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eingetragen haben.

Warum wählen wir?

Im europäischen Parlament werden Rechtsvorschriften verabschiedet, die jeden einzelnen von uns betreffen. In allen wichtigen Fragen des 21. Jahrhunderts, ob nun Klimaschutz, Migration oder Sicherheit, wird die Europäische Union eine tragende Rolle spielen. Bei der Europawahl bekommen alle Bürger:innen die Chance, in den Diskurs einzusteigen und die Zukunft durch ihre Stimme mitzugestalten.

Mit dem nötigen Hintergrundwissen sind nun Sie gefragt, ihre Stimme am 09. Juni zu nutzen. Denn nur wer wählen geht, lässt nicht andere für sich entscheiden. Die Ergebnisse der Wahl können Sie am 09. Juni ab 18 Uhr auf der offiziellen Europawahl-Website verfolgen.