2019_02_22 Pulse of Europe Fragen

Pulse of Europe fragt – wir antworten!

Bei einer ihrer letzten Kundgebungen im Jahr 2018 haben die Veranstalter_innen von Pulse of Europe Fragen ihrer Teilnehmer_innen zur Europäischen Union gesammelt. Diese wurden zur Beantwortung an das Team des Europe Direct Dortmund weitergegeben. Wir freuen uns nun, Ihnen die Antworten hier präsentieren zu können. Sie haben auch Fragen zur EU? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail an eu-do(at)auslandsgesellschaft.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0231-8380047 an.

“Was ich mir von Europa wünschen würde: gerechte Bezahlung für die arbeitende Bevölkerung. Renten für alle alternden Menschen und Kranken. Es wird niemand arm geboren.”

Grundsätzlich besitzt die EU leider keine Handlungskompetenzen im Bereich Soziales. Dies fällt unter die Aufgabenbereiche der jeweiligen Mitgliedsländer. Nach Art. 5 Abs. 1 EUV – Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung kann die EU lediglich in den Bereichen tätig werden, in denen die Mitgliedsstaaten entsprechende Kompetenzen übertragen haben und das ist nicht der Bereich Soziales.
Dennoch versucht die EU über die „Europäische Säule sozialer Rechte“ Handlungsvorschläge und einheitliche Standards an die EU-Mitgliedsländer heranzutragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

“Die EU macht nicht genug Werbung für sich, d.h. es gibt keine gute PR-Abteilung. Wie kann man das ändern?”

Es existieren bereits mehrere ‚Werbekanäle‘ der EU.
So hat die Europäische Kommission die sogenannten „Europe Direct Information Centres“ ins Leben gerufen, um Bürger*innen die Möglichkeit zu bieten, sich ganz in ihrer Nähe über die EU informieren zu können. Die Informationszentren sind europaweit vertreten und allein in Deutschland fast 50 Mal stationiert. Sie informieren bei EU-bezogenen Fragen, veranstalten Workshops, Vorträge, Studienreisen u.v.m. und dienen so als Verbindungsstelle zwischen den Bürger*innen vor Ort und der EU. In diesem Video können Sie sich einen Einblick in die Arbeit und Aufgaben eines Europe Direct Informationszentrums verschaffen. Eines der Informationszentren in Deutschland steht übrigens in Dortmund direkt am Nordausgang des Dortmunder Hauptbahnhofs.
Weiterführend sind in München, Berlin und Bonn die Regionalvertretungen der Europäischen Kommission situiert.
Auch in den Sozialen Medien ist die EU vertreten. Über Twitter und Facebook posten das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments sowie die deutsche Vertretung der Europäischen Kommission regelmäßig neue Informationen und Inhalte zu aktuellen EU-Themen.  

“Welche Möglichkeiten, Visionen und Pläne haben die in und für Europa Verantwortlichen, die europäische Idee Jugendlichen nahezubringen?”

Visionen und Pläne gibt es genauso viele wie Projekte, die bereits realisiert wurden. Darunter zählt das Erasmus+-Programm, um die Mobilität zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit zu fördern. Es richtet sich vor allem an junge Menschen, die sich wünschen, in einem anderen Land zu studieren oder auf begrenzte Zeit eine Schule zu besuchen. So haben Jugendliche die Möglichkeit, die europäische Idee hautnah durch Reisen, Austausch und Studium zu erleben. Abgesehen davon setzt das Programm aber auch in der Erwachsenenbildung an.
Außerdem verlost die Europäische Union unter dem Motto „DiscoverEU“ Interrail-Tickets an 18-Jährige EU-Bürger*innen. Für einen Zeitraum von 30 Tagen haben die Gewinner*innen Zeit, als DiscoverEU-Botschafter*innen durch die EU zu reisen und ihre ganz eigenen Erfahrungen mit der großen Vielfalt der Europäischen Union zu machen.
Durch die neue Initiative „Europäisches Solidaritätskorps“ haben junge Menschen die Möglichkeit, an Freiwilligen- oder Beschäftigungsprojekten in ihrem eigenen Land oder im Ausland teilzunehmen, die Gemeinschaften und Menschen in ganz Europa zugutekommen. Die Projekte gehen von Katastrophenvorsorge oder Wiederaufbau nach Naturkatastrophen über Hilfe in Aufnahmezentren für Asylsuchende bis hin zur Bewältigung sozialer Probleme in lokalen Gemeinschaften. Für jedes Interessenfeld ist etwas dabei.
Der Europäische Freiwilligendienst ermöglicht jungen Menschen innerhalb ganz Europas und benachbarten Partnerländern, wie Albanien und Serbien sowie süd-mediterrane Ländern wie Ägypten, Marokko oder Israel, soziale, ökologische oder kulturelle Projekt zu verwirklichen. Die Grundlage des Europäischen Freiwilligendienstes bildet das miteinander und voneinander Lernen. Die Einsatzdauer ist flexibel und kann grundsätzlich von zwei bis zwölf Monaten gehen. Die Teilnahme ist abgesehen von einer Beteiligung an den Reisekosten vollkommen kostenlos. Alle weiteren Ausgaben, wie Kost und Logis, Sprachkurse etc., werden von dem Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION gedeckt.
Und dies sind nur einige wenige Projekte, die die EU jungen Menschen anbietet, um die Vielfalt und das Miteinander in der EU und Europa zu erleben.

“Liebe Europa, warum verkaufst du dich eigentlich so schlecht? Es gibt so viele gute Argumente für dein Team, es kommt aber immer nur das Negative bei mir an.”

Die Europäische Union hat keinen Einfluss auf die Berichterstattung in den Medien, sei es Zeitung, Radio, Fernsehen oder Soziale Medien. Und das ist auch richtig so, denn wir leben in einer Demokratie, in der Presse- und Meinungsfreiheit oberstes Gebot sind.
Natürlich ist es sehr schade, dass in Berichterstattungen oft das Negative hervorgehoben oder sogar falsch über die EU berichtet wird und die Errungenschaften – sowohl große als auch kleine – unter den Tisch fallen.
Um Desinformation vorzubeugen und sich umfassend zu informieren, ist es ratsam, sich direkt an die ‚Quellen‘ zu wenden. Hier empfiehlt es sich, die Kanäle der Europe-Direct-Informationszentren zu nutzen. Oder Sie wenden sich an das Europäische Parlament bzw. an die deutsche Vertretung der Europäischen Kommission. Auf Twitter und Facebook posten das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments sowie die deutsche Vertretung der Europäischen Kommission regelmäßig neue Informationen und Inhalte zu aktuellen EU-Themen.

“Gemeinsam europaweite Verteidigung entwickeln. Das sichert den Frieden in Europa.”

Seit dem Zusammenschluss zur Europäischen Union herrscht Frieden innerhalb der Europäischen Union. Die EU wurde für ihren Einsatz für Frieden, Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte in Europa 2012 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Das heißt konkret, dass wir bereits seit drei Generationen und sieben Jahrzehnten die längste Friedensperiode in der Geschichte Europas haben.
Dennoch rüsten Großmächte auf. Um dem gegenüberzustehen, reicht es nicht, national stark zu sein. Ganz im Gegenteil: Um neuen Bedrohungsformen, seien sie hybrid oder transnational, sowie den erheblichen Auswirkungen von Konflikten in benachbarten Regionen entgegenzutreten, ist die beste Herangehensweise eine gemeinsame. Die EU hat sich dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Schutz der EU-Bürger*innen zu wahren und zu gewährleisten sowie für die europäischen Interessen einzustehen. In dem Reflexionspapier der Europäischen Kommission zum Thema Verteidigung sind die Ziele, vergangene sowie zukünftige Schritte dokumentiert und erläutert. Außerdem finden Sie auf der Website des Europe Direct Dortmund einen Bericht zu einer Veranstaltung, in welcher wir uns mit diesem Reflexionspapier auseinandergesetzt haben.

“Für Parlamentarier*innen: Gibt es Planungen, europäische Parteien weiter zu stärken? Welche würden Sie sich wünschen?”

Ob es Planungen, europäische Parteien weiter zu stärken gibt und welche Wünsche dabei Bestand haben, kann nur ein*e Abgeordnete*r des Europäischen Parlaments beantworten. Auf der Seite des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland finden Sie eine Auflistung der Mitglieder aus Deutschland, unterteilt in die jeweiligen Bundesländer. Schreiben Sie Ihre*n Abgeordnete*n doch einfach mal an oder schauen Sie in seinem*ihrem Büro vorbei. Die Politiker*innen freuen sich über jede Kontaktaufnahme.

“Wie wären Wege möglich zu europaweiten Debatten, die vor Ort wirken können (z.B. mehrsprachige Medien)?”

Es gab bereits eine europaweite Debatte, die letztes Jahr von April bis Oktober in allen EU-Mitgliedsländern stattfand. (Ausgenommen waren Ungarn, da sich der Regierungschef Victor Orbán weigerte, eine Diskussion in seinem Land zu führen, und Großbritannien wegen des Brexit-Votums der Bevölkerung.) Die Debatte wurde in Deutschland mit Hilfe von Bürgerinitiativen und Organisationen, die sich mit der EU befassen (wie „Pulse of Europe“) durchgeführt. Die offene Debatte thematisierte die Zukunft der Europäischen Union. Sie wurde vom französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron ins Leben gerufen.
Die europäische Rundfunkanstalt „Euronews“ bietet darüber hinaus eine breite Spanne an EU-bezogenen Informationen an, sei es Kultur, Politik oder Sport.
Außerdem veranstalten die Europäische Kommission, das Europäische Parlaments sowie nationale, lokale und regionale Politiker*innen öffentliche Diskussionen über EU-Politik in Form von Bürgerdialogen.
Dennoch: Die Studie „Solidarity Framing at the Union of National and Transnational Spheres” hat deutlich gemacht, dass es immer noch zu wenige transnationale europäische Medien gibt, um die Aufmerksamkeit der europäischen Öffentlichkeit zu erlangen.

“Europa ist zu intransparent. Strukturen und Organisationen müssen ‚einfacher‘ werden.”

Die Intransparenz der EU wird oft als einer ihrer größten Fehler angeprangert, jedoch ist dies ein Mythos. Alle stattfindenden Ausschusssitzungen des Europäischen Parlaments können live mitverfolgt werden und auch auf den Internetseiten der EU-Organe werden täglich neue Nachrichten zu aktuellen Gesprächen und Verhandlungen veröffentlicht. Wen es interessiert, der*die kann sogar den kompletten Terminplan einiger Abgeordneter einsehen oder sich über die volle Agenda des Präsidenten des Europäischen Rats Donald Tusk informieren.
Auf der Seite „EU-Mythbuster“ wird den gängigen Mythen der Wind aus den Segeln genommen. Mit treffenden Fakten werden die Vorurteile beseitigt und Klarheit geschaffen. Außerdem werden weitere Mythen über die EU auf der Seite der Europäischen Kommission thematisiert und entkräftet.
Jedoch stimmt es, dass die EU sehr komplex und kompliziert ist. Die Broschüre „Was ist die EU und wie funktioniert sie?“ ist hilfreich, um die Strukturen der EU und deren Vorgehensweise zu verstehen und zu verinnerlichen. Diese erhalten Sie bei uns im Europe Direct Dortmund als Printversion. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie interessiert sind: eu-do(at)auslandsgesellschaft.de.

“Der ‚jungen Generation‘ müssen die Vorteile der EU und Gemeinsamkeiten der EU-Bürger*innen in der Schule vermittelt werden.”

Dies ist vollkommen richtig, nur fällt der Bereich Bildung in die alleinige Handlungskompetenz der jeweiligen Mitgliedstaaten (und dort teilweise sogar der Bundesländer). Das heißt, dass die EU keine gemeinsamen Standards etablieren kann und nicht in die nationale Bildungspolitik eingreifen darf. Ob und wieviel Europa also in den Lehrplänen steht, ist den Ländern überlassen.
Jedoch arbeitet die EU eng mit ihren Mitgliedsstaaten zusammen, um in Zeiten der Globalisierung eine gerechte Bildung zu fördern. Die Bildungsminister*innen der EU 2002 verabschiedeten ein Arbeitsprogramm, in dem auf Basis der offenen Methode der Koordinierung zusammengearbeitet wird. Diese EU-Bildungszusammenarbeit ist demnach nicht bindend und fundiert auf einer freiwilligen Basis.
Außerdem unterstützt die EU die Bildungspolitik der Mitgliedsstaaten durch bereitgestelltes Lehrmaterial und Lehrmethoden, mit Finanzierungshilfen für Einrichtungen und Projekten zur allgemeinen und beruflichen Bildung sowie weiterführenden unterstützenden Maßnahmen wie das Erasmus+-Programm.
Die Europe-Direct-Informationszentren bieten den Schulen und Jugendeinrichtungen in ihrer Region zudem ein vielfältiges Veranstaltungs- und Informationsprogramm an. Auf der Website des Europe Direct Dortmund finden Sie hierzu weitere Informationen.

“Das Netz der Europa-Information ist zu grobmaschig. Warum gibt es nicht in jeder Stadt und jedem Dorf direkte Informationspunkte (Bürgerbüros, Förderzentren etc.)?”

Es existieren in Deutschland bereits 50 Informationsbüros der EU, die sogenannten ‚Europe-Direct-Informationszentren‘. Diese wurden von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen, um den EU-Bürger*innen eine direkte und nahe Informationsquelle über die EU zu bieten. Auf der Seite der Europäischen Kommission finden Sie eine Übersicht des Europe-Direct-Netzwerks. Dennoch stehen die 50 Informationsbüros natürlich in keiner Relation zu den 80 Mio. Bürger*innen Deutschlands. Auch wir würden uns wünschen, dass das Netz in Zukunft ausgebaut wird.

“Wann wird Europa mit einer Vision untermauert? Wie wird sie aussehen?”

An Visionen für die EU mangelt es nicht. Dies zeigt das im März 2017 erschienene Weißbuch der Europäischen Kommission, in dem fünf Vorschläge zur Zukunft Europas formuliert wurden. Darauf aufbauend gibt es Reflexionspapiere, in denen konkret die soziale Dimension, die Globalisierung, die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, die Zukunft der europäischen Verteidigung und die Zukunft der EU-Finanzen thematisiert werden und mit Vorschlägen zur weiteren Entwicklung versehen sind. Alle Broschüren sind als Printversion im Europe Direct Dortmund zu erhalten. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie interessiert sind: eu-do(at)auslandsgesellschaft.de.
Zudem kann sich auch jede*r Bürger*in selbst an der Gestaltung der EU beteiligen. So gibt es eine Online-Konsultation zur Zukunft der EU, in der jede*r seine*ihre Ideen, Wünsche und Visionen für die EU und ihre Themenschwerpunkte mitteilen kann. Mehr dazu erfahren Sie hier. Die Ergebnisse der Konsultation fließen direkt in die Arbeit der Europäischen Kommission ein.

“Wird es die EU jemals schaffen, von der absoluten Einstimmigkeit zu einer qualifizierten Mehrheit überzugehen?”
“Wann wird endlich mit Zwei-Drittel-Mehrheit entschieden, damit nicht ein Land Beschlüsse verhindern kann, z.B. Ungarn hilft Polen und vice versa?”

Ob das Prinzip der qualifizierten Mehrheit jemals in der EU etabliert wird, können wir nicht beantworten. Wir können jedoch erklären, wie diese Veränderung vorgenommen werden könnte:
Eine Änderung des Vertrags der Europäischen Union( EUV) und des Arbeitsvertrags der EU (AEUV) kann laut Artikel 48 EUV mit Hilfe eines ordentlichen oder eines vereinfachten Änderungsverfahrens vorgenommen werden.
In einem ordentlichen Änderungsverfahren können Entwürfe zur Vertragsveränderung durch eine Regierung eines jeden Mitgliedsstaats, das Europäische Parlament oder die Europäische Kommission erstellt und zur Prüfung an den Europäischen Rat übergeben werden. Der Entwurf für den neuen Vertrag wird im Rat angehört und mit einfacher Mehrheit von ihm akzeptiert oder abgelehnt. Wird er akzeptiert, wird ein Konvent von Vertreter_innen der nationalen Parlamente, der Staats- und Regierungschef_innen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission von dem_der Präsident_in des Europäischen Rats einberufen. In diesem wird der Änderungsentwurf geprüft und mit Hilfe eines Konsensverfahrens eine Empfehlung zur Behandlung des Entwurfs formuliert, die an eine Konferenz von Vertreter_innen der Regierungen der Mitgliedstaaten gerichtet ist. Die Änderungen treten nach einer Ratifizierung durch alle Mitgliedsstaaten in Kraft.
In einem vereinfachten Änderungsverfahren hingegen wird kein neuer Vertrag zur Änderung der bestehenden Verträge erarbeitet, sondern einzelne Teile der Verträge können bearbeitet werden. Auch hier werden die Änderungsanträge von einem Mitgliedsstaat, dem Europäischen Parlament oder der Europäischen Kommission erstellt und zur Prüfung an den Europäischen Rat übergeben. Der Rat entscheidet einstimmig über diesen Änderungssatz und erst nach der Zustimmung der Mitgliedsstaaten, im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften, tritt die Änderung in Kraft.

“Wann sind wirksame Schritte zu mehr europäischer Demokratie zu erwarten, klare Kompetenzen des Europäischen Parlaments, klares Mehrheitsprinzip mit Minderheitenschutz, aber nicht blockierenden Vetorechten?”

Einige Schritte der Demokratisierung wurden in der Vergangenheit bereits gegangen. Nach der ersten Direktwahl im Jahr 1979 hat das Europäische Parlament seine Kompetenzen immer weiter ausgebaut. Ein großer und vor allem bedeutsamer Schritt war hier der Lissaboner Vertrag. Heute ist das Europäische Parlament ein Gesetzgebungsorgan der EU, reguliert den Haushalt und fungiert gleichzeitig als Kontrollorgan. Konkret bedeutet dies, dass es zusammen mit dem Rat der EU auf Basis von Vorschlägen der Europäischen Kommission EU-Rechtsvorschriften verabschiedet, Entscheidungen über internationale Abkommen und EU-Erweiterungen trifft sowie Arbeitsprogramm und Aufforderungen der Europäischen Kommission prüft. Außerdem ist es seine Aufgabe, den Haushaltsplan der EU gemeinsam mit dem Rat der EU aufzustellen und den „mehrjährigen Finanzrahmen“ (langfristiger EU-Haushalt) zu genehmigen. Als Aufsichtsorgan obliegt es dem Parlament, eine demokratische Kontrolle über alle EU-Organe auszuüben. Die Wahl der Präsident*in der EU-Kommission und die Zusammensetzung der Kommission kann durch einen Misstrauensantrag des Parlaments beeinflusst werden. Als Vertretung der EU-Bürger*innen bearbeitet das Parlament Petitionen und setzt Untersuchungsausschüsse ein. Zudem obliegt es dem Parlament, die Kommission sowie den Rat der EU zu befragen und Wahlbeobachtungen zu unternehmen. Natürlich stellt sich die Frage, ob die Handlungskompetenzen des Parlaments nicht noch weiter ausgebaut werden sollten und ihm z.B. ein volles Budgetrecht oder ein Initiativrecht in der Gesetzgebung zugesprochen werden sollte. Angesichts der Tatsache, dass die Kompetenzen des Parlaments in den letzten Jahrzehnten Schritt für Schritt ausgebaut wurden, ist hier kein Stillstand zu erwarten. Da Demokratie kein stagnierender Prozess ist, stagniert auch die EU nicht, sondern entwickelt sich stets weiter zu einem immer demokratischeren Zusammenschluss von Staaten.

“Wird der Brexit tatsächlich kommen?”

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10. Dezember 2018 angekündigt, dass Großbritannien den Austritt einseitig zurückziehen und stoppen kann, ohne dass die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten erforderlich ist. Dies ist jedoch nur noch bis zum Abschluss des Austrittsabkommens möglich. Ob die britische Regierung dieses Angebot annimmt, ist jedoch fraglich. Die Ankündigung können Sie unter diesem Link einsehen.
Im November 2018 haben wir in einer Veranstaltung mit dem Experten Dr. Andreas Marchetti über den Brexit gesprochen. Seiner Ansicht nach sei der Brexit unaufhaltsam, jedoch könnten die Ausmaße noch gestaltet werden. Unseren Bericht über die Veranstaltung „Ungewisser Brexit: Wohin steuern Großbritannien und die EU?“ können Sie hier einsehen.

“Wie wollt ihr mehr Bürgerbeteiligung in Europa realisieren?”

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, über die die verschiedenen Organe und Einrichtungen der EU informieren sowie zur Teilnahme aufrufen. Ob und inwiefern die Bürger_innen diese wahrnehmen wollen, liegt in ihrer eigenen Hand.
So können EU-Bürger_innen in einer Online-Konsultation der Europäischen Kommission ihre Vorstellungen zur Zukunft der EU äußern. Diese Ideen fließen direkt in die Arbeit der Kommission mit ein.
Im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative können EU-Bürger*innen die EU aktiv mitgestalten und ihr Mitspracherecht in den Politikfeldern, die sie betreffen oder interessieren, nutzen. Eine solche Bürgerinitiative wird bei einer Sammlung von einer Millionen Unterschriften von Bürger_innen aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission geprüft und im Anschluss gebilligt oder abgelehnt. Eine erfolgreiche Bürgerinitiative ist zum Beispiel „Right2Water“. In dieser wurde vorgeschlagen, EU-Bürger_innen ein Recht an Sanitäranlagen und Wasser einzuräumen.
Zudem kann man sich in Vereinen und Organisationen engagieren, die sich aktiv Gehör bei EU-Entscheidungsträger_innen verschaffen. So zum Beispiel die „Pulse of Europe“-Bewegung, die Europa-Union oder die „Jungen Europäischen Föderalisten (JEF)“. Weiterführend können Bürger*innen in eine Partei eintreten und die Politik Deutschlands sowie der EU mitgestalten. Zudem bieten viele Organisationen Vorträge oder Diskussionsrunden mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und anderen Mitarbeiter_innen der EU-Organe an.

“Was kann man gegen den bürgerfeindlichen Neoliberalismus tun?”

Gegen den Neoliberalismus oder auch den aufkeimenden Rechts- sowie Linkspopulismus kann die Europäische Union selbst nichts unternehmen. Diese Tendenzen kristallisieren sich aus den Wahlergebnissen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten heraus. Auf Grundlage des Demokratieverständnisses können die Bürger*innen alle politischen Parteien, die zu einer Wahl zugelassen sind, frei wählen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Die Parteien, die die Mehrheit wählen, bestimmen die Politik. Gehen Sie also wählen, seien Sie politisch aktiv oder nutzen Sie Ihr Mitspracherecht in Form von Bürgerinitiativen, politischen Vereinen und Verbänden oder auf politischen (Bildungs-)Veranstaltungen, um sich Ihrer Position Gehör zu verschaffen!

“Die Sterne und Ideale von Europa, wo sind sie geblieben? Ist Abgrenzung wirklich der richtige Weg, wenn es um Schicksale geht?”

Hier sprechen Sie vermutlich die EU-Flüchtlingspolitik sowie ihre schwierige Umsetzung in einigen Mitgliedstaaten an.
Generell handelt die EU auf Basis des Artikels 2 EUV, welcher unter anderem die Achtung der Menschenwürde vorschreibt. Weiterführend fußt sie auf der Grundrechtecharta, die unter anderem besagt, dass das Recht jedes Menschen auf Freiheit und Sicherheit (Art. 6) gewährleistet und geschützt werden muss.
Angesichts der Zuwanderung nach Europa in den Jahren 2015 und 2016 gab die Europäische Kommission bekannt, dass für sie die Sicherbringung der Geflüchteten an erster Stelle stehe. Daher hat sie eine Reihe an Maßnahmen beschlossen: eine Verstärkung humanitärer Hilfe für Bedürftige innerhalb und außerhalb der EU, eine Umverteilung und Zurückführung von Asylbewerber*innen, die sich bereits in Europa befinden, sowie die Verstärkung der Sicherheit an den Grenzen durch die Errichtung der Europäischen Grenz- und Küstenwache. Diese und weitere Informationen sind in der Broschüre „Die EU und die Migrationskrise“ aufgeführt, die als Printversion kostenfrei im Europe Direct Dortmund zur Verfügung steht.
Durch die Aktivierung und den Einsatz von neuen Krisenmechanismen wurde irregulärer Migration Einhalt geboten und Mitgliedsstaaten mit einem starken Migrationsdruck wurden finanziell unterstützt. Zudem wurde die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern ausgebaut, um die Ursachen von Migration zu bekämpfen. Hierunter fallen u.a. die Erklärung EU-Türkei, der Migrationspartnerschaftsrahmen, die Aufstockung der EU-Mittel u.a. für humanitäre Hilfe in den Mitgliedsstaaten und die Zusammenarbeit mit den Ländern des westlichen Balkans.
Es wurden bisher viele weitere Arbeitsvorschläge der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments eingereicht, jedoch muss der Rat der Europäischen Union, in dem die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten sitzen, diesen erst zustimmen. An genau dieser Zustimmung hakt es ab und zu, weshalb einige Vorschläge noch nicht umgesetzt wurden. Beispiele für Legislativvorschläge und EU-Gesetzgebungsvorschläge, die zur Annahme bereit stehen bzw. zu denen der Rat der Europäischen Union noch keine Einigung erzielt hat, finden Sie in dieser Broschüre oder in diesem Text der Europäischen Kommission.
Außerdem sei gesagt, dass der Zuzug von Geflüchteten nach Europa auch ein Solidaritätsproblem mit sich zieht. Der Begriff ‚Solidarität‘ wird in den unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten anders definiert. Dennoch muss vor Augen geführt werden, dass Probleme, die aus diesen Unterschieden entstehen, am Verhandlungstisch besprochen und nicht mehr auf dem Schlachtfeld ausgefochten werden.
Auch das Europe Direct Dortmund setzt sich regelmäßig mit der Thematik Flucht und Migration auseinander. Auf unserer Website finden Sie einen Hintergrundartikel zum Thema; zudem haben wir im Dezember 2018 in einem Vortrag mit Diskussion über die aktuelle Situation der EU-Flüchtlingspolitik gesprochen.

“Warum kommt die Transfer-Steuer (Steuer für grenzüberschreitenden Geldverkehr) nicht voran?”

Die Finanztransaktionssteuer in der EU ist als Folge der weltweiten Finanzkrise im Jahr 2007 entstanden. Der damalige Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, stellte einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der EU vor. Die Steuer wird bei Finanztransaktionen innerhalb der Börse, aber auch außerbörslich angewendet. Der Handel mit Finanzprodukten wird dabei mit einer minimalen Steuer belegt. Folglich soll es zu einer Entschleunigung und Stabilisierung der Finanzmärkte in hochspekulativen Bereichen kommen.
Jedoch kam es bis jetzt zu keiner Einigung zwischen den Mitgliedsstaaten. Der Entwurf scheiterte am Widerstand von Mitgliedsstaaten, in denen der Anteil des Finanzsektors am Wirtschaftsvolumen groß und die Furcht vor einem Umsatzrückgang in diesem Sektor deshalb besonders ausgeprägt ist.
Erst ab Oktober 2016 einigten sich zuerst zehn EU-Staaten (Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien) auf eine europäische Finanztransaktionssteuer. Zusammen entwickeln sie ein gemeinsames System zur Besteuerung von grenzübergreifenden Finanztransaktionen.
Der Grund für den schleppenden Prozess liegt in der Kritik, dass durch die Steuer der Bereich des Hochgeschwindigkeitshandels (High Frequency Trades) betroffen wäre, nicht-spekulative Geschäfte sich versteuern und Finanzunternehmen die gestiegenen Kosten wiederrum an ihre Kund*innen weitergeben würden. Die Gefahr der Abwanderung einiger Finanzunternehmen in andere Länder, in denen sie keine Finanztransaktionssteuer zahlen müssten, sei zudem sehr hoch. Diesen Gefahren könnte jedoch mit einer weltweit verbindlichen Finanztransaktionsteuer vorgebeugt werden. Dennoch sträuben sich einige Länder, wie Großbritannien oder die USA gegen ein solches Vorgehen.

Die Fragen wurden beantwortet von: Eileen Eisenhut, Auslandsgesellschaft.de e.V.
Bild: CC0, Bru-nO, Pixabay.com