Von der Europawahl zur neuen Kommission - Roadmap to Von der Leyen II - 2024

Von der Europawahl zur neuen Kommission – Roadmap to Von der Leyen II – 2024

Nach der Europawahl im Juni steht nun die Bildung der neuen Europäischen Kommission auf der Brüsseler Agenda. Allerdings besteht der Weg bis zum Amtsantritt der zukünftigen Kommission aus mehreren einzelnen Schritten. Um den Ablauf verständlicher darzustellen haben wir in diesem Beitrag die „Roadmap to Von der Leyen II“ die bisherigen und künftigen Schritte bis zum Amtsantritt der neuen Kommission unter Ursula Von der Leyen beleuchtet. Die wichtigsten politischen Entwicklungen der vergangenen Monate sind chronologisch eingeordnet. Des Weiteren werden die anstehenden Meilensteine bis zur Amtsübernahme der neuen Kommission erklärt.Nach den Europawahlen (die vom 6. Bis 9. Juni stattfanden), nominiert der Europäische Rat, bestehend aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten. Idealerweise bezieht diese Nominierung die Spitzenkandidaten der Europawahl mit ein und orientiert sich an den Ergebnissen der Wahlen und den Konsultationen der politischen Fraktionen im Europäischen Parlament. Dieses Jahr war die EVP mit 188 Sitzen die stärkste Partei, gefolgt von den S&D mit 136 Sitzen. Weitere Informationen zu den Ergebnissen der Europawahl 2024 finden Sie hier.

Das Europäische Parlament muss den vom Europäischen Rat vorgeschlagenen Kandidaten für den Kommissionspräsidenten bestätigen. Dies muss mit absoluter Mehrheit, also die Hälfte aller Mitglieder des Europäischen Parlaments plus eine Stimme, geschehen. Sollte das Parlament der / dem Kandidat:in nicht zustimmen, so muss der Europäische Rat innerhalb eines Monats jemand neues vorschlagen, der genauso vom Europäischen Parlament bestätigt werden muss. Interessant ist hier, dass das Spitzenkandidatensystem umstritten ist und in der Praxis auch erst einmal bei der Wahl von Jean-Claude Juncker funktioniert hat. Ursula Von der Leyen selbst war 2019 erst die zweite Wahl, nachdem sich die Mitgliedstaaten Deutschland und Frankreich nicht auf den EVP-Spitzenkandidaten Manfred Weber einigen konnten und Von der Leyen als Kompromiss vorgeschlagen wurde. Sobald das Europäische Parlament den / die Kommissionspräsident:in bestätigt hat, wird er / sie offiziell vom Europäischen Rat ernannt. Anschließend beginnt der / die Präsident:in mit der Auswahl der anderen Kommissionsmitglieder (Kommissar:innen) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten.

Jeder EU-Mitgliedstaat nominiert eine:n Kommissar:in. Hier ist hervorzuheben, dass Von der Leyens die Mitgliedstaaten aufgefordert, je eine Frau und einen Mann zu nominieren. Diese Forderung hat jedoch keine rechtliche Grundlage und entstammt ihren geschlechterparitätischen Ansprüchen. Schlussendlich sind nur wenige Mitgliedstaaten dieser Aufforderung nachgekommen. So beispielsweise Bulgarien und auch Slowenien, dessen Nachnominierung einer Kommissarin zuletzt die Präsentation der neuen Kommission um eine Woche verschoben hatte.Im September präsentierte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre neue Kommission, die vor allem durch eine verstärkte Vertretung von Frauen (11) und jüngeren Mitgliedern (Durchschnittsalter von 56 auf 52 gesenkt) auffällt. Allerdings war die Präsentation durch verschiedene Ereignisse verzögert. Auch, weil Thierry Breton, ehemaliger Kommissar aus Frankreich, auf drängen Von der Leyens von seiner Nominierung zurückgetreten ist und kurzfristig durch Frankreichs Außenminister Stéphane Séjourné ersetzt wurde. Hier spielte vor allem auch politischer Einfluss Frankreichs und Interessen Von der Leyens auf dem Spiel.

Diese Kommissare übernehmen bestimmte Politikbereiche, auch Portfolios genannt, die in Generaldirektiven (z. B. Handel, Klimaschutz, Landwirtschaft) zusammengefasst sind.Im Oktober wird jede:r designierte Kommissar:in zu einer Anhörung vor dem Europäischen Parlament erscheinen. Bei dieser Anhörung wir der / die Nominierte von den Abgeordneten der parlamentarischen Ausschüssen für den voraussichtlichen Zuständigkeitsbereich, also zu seinem / ihrem zugeteilten Portfolio, befragt und muss Rede und Antwort stehen. In der Vergangenheit sind schon einige Kandidat:innen negativ bewertet worden und auch dieses Jahr gibt es einige kritische Kandidaten, die bei einer negativen Bewertung ihre Kandidatur zurückziehen können. In dem Fall muss ein:e neue:r Kandidat:in vorgeschlagen werden, da nur über das gesamte Kommissionskollegium inklusive Kommissionspräsident:in und dem / der Hohen Vertreter:in für Außen- und Sicherheitspolitik, abgestimmt werden kann und nicht über einzelne Nominierungen. Wann genau diese Anhörungen stattfinden, kommt auf den Sitzungsplan des Europäischen Parlaments an, den man hier finden kann.

Die finale Abstimmung des Europäischen Parlaments über die neue Kommission und ihre Zusammensetzung erfolgt nach Abschluss aller Anhörungen. Dann kann das Parlament geschlossen über das Kommissionskollegium abstimmen. Es ist nicht möglich nur bei Einzelnominierungen dagegen zustimmen, was die Sache erschwert. Anschließend ernennt der Europäische Rat alle Kommissionsmitglieder formell mit qualifizierter Mehrheit, das heißt 55% der Mitgliedstaaten die insgesamt 65% der EU-Bevölkerung ausmachen stimmen zu, für das jeweilige Amt.

Die neue Kommission tritt voraussichtlich im November ihr Amt an.