Institutionen

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist die Bürger*innenkammer der Europäischen Union. Es wird alle 5 Jahre in direkten Wahlen neu gewählt und versammelt zu seinen Sitzungen aktuell 705 Abgeordnete. Das Parlament repräsentiert damit direkt die Interessen der europäischen Bürger*innen. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union stellt das Parlament die gesetzgebende Gewalt der EU dar. Seine Hauptaufgaben liegen in der Diskussion und Verabschiedung neuer Gesetzestexte, der Kontrolle anderer EU-Institutionen (bspw. der Europäischen Kommission) sowie der Diskussion und Verabschiedung des EU-Haushalts.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist gewissermaßen die “Regierung” der Europäischen Union. Sie vertritt die allgemeinen Interessen der Mitgliedsstaaten, erarbeitet neue Gesetzesvorschläge, setzt politische Maßnahmen um und verwaltet die Finanzen der EU. Zu ihren Aufgaben zählt auch die Überwachung der Mitgliedsstaaten mit Blick auf die Umsetzung europäischer Gesetze. Sie besteht aus 27 Kommissar*innen, die für jeweils vier Jahre gewählt werden. Jedes EU-Land entsendet dafür eine*n Kommissar*in, dem/der ein Ressort zugeteilt wird. Die Ernennung der Kommissar*innen durch den Europäischen Rat darf nur in Abstimmung mit dem Parlament erfolgen. Gleichermaßen sind die Mitglieder der Kommission gegenüber dem Parlament zur Rechenschaft verpflichtet. Die Kommission hat ihre Sitze in Brüssel und Luxemburg, wobei sie in jedem Mitgliedsstaat mindestens eine Vertretung unterhält.

Europäischer Rat

Der Europäische Rat ist die Versammlung aller Staats- und Regierungschef*innen der Europäischen Union. Auf vier jährlichen Gipfeltreffen legen die Mitglieder wichtige politische Ziele fest und diskutieren neue Initiativen. Dabei hat der Europäische Rat keinerlei Befugnis über die Rechtsprechung. Sitzungen des Rates werden begleitet durch den/die Kommissionspräsident*in, den/die Präsident*in des Europäischen Rates sowie den/die Hohe Vertreter*in der EU für Außen- und Sicherheitspolitik.

Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union ist neben dem Parlament das zweite gesetzgebende Organ der EU. Beim Zusammentreffen der nationalen Minister*innen werden u.a. Rechtsvorschriften der EU verabschiedet, Übereinkünfte mit externen Staaten geschlossen, der Haushaltsplan der EU genehmigt und eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik erarbeitet. Der Rat der EU hat keine festen Mitglieder, sondern setzt sich je nach thematischem Schwerpunkt (Ressort) aus anderen Minister*innen zusammen. Der Vorsitz richtet sich immer nach dem jeweiligen Land, das gerade die Ratspräsidentschaft innehat.

Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist für die Auslegung und Kontrolle der EU-Gesetzgebung in den einzelnen Mitgliedsstaaten verantwortlich. Er ist auch für Rechtsstreite zwischen den Regierungen der EU-Staaten und den Institutionen der Europäischen Union zuständig. Auch Rechtssachen von Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen werden bearbeitet. Jeder Staat der EU stellt eine*n Richter*in für den Gerichtshof.  Teil dieses Organs der EU sind auch die acht Generalanwält*innen, die öffentlich und unparteiisch Stellung zu vorliegenden Rechtssachen nehmen. Sie werden, ebenso wie die Richter*innen, für eine Dauer von sechs Jahren gewählt.

Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Zentralbank der 19 Mitgliedstaaten der EU, deren Währung der Euro ist. Sie lässt sich als zentrale Institution des Eurosystems bezeichnen und soll die Preisstabilität im Euroraum gewährleisten, um den Wert der Währung zu erhalten. Das 1998 gegründete Organ mit seinem Standort in Frankfurt ist darüber hinaus für die Umsetzung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU zuständig. Die EZB kontrolliert durch Leitzinsen die Geldmenge und Inflation im Euro-Raum, verwaltet Währungsreserven und hält durch den Kauf bzw. Verkauf von Währungen die Wechselkurse im Gleichgewicht. Ferner sorgt sie dafür, dass die nationalen Behörden die Finanzmärkte und -institute angemessen beaufsichtigen und dass Zahlungssysteme reibungslos funktionieren. Des Weiteren genehmigt sie die Ausgabe von Banknoten in den Ländern des Euro-Raums und beobachtet die Preisentwicklung, um das daraus entstehende Risiko für die Preisstabilität zu beurteilen. Durch diese Maßnahmen werden Sicherheit und Stabilität im europäischen Bankensystem gewährleistet.

Rechnungshof der Europäischen Union

Der Rechnungshof der Europäischen Union (EuRH) hat die Aufgabe, die Finanzen der Europäischen Union zu prüfen und die Einnahmen und Ausgaben zu überwachen. Er verbessert damit das EU-Finanzmanagement und bewahrt die Interessen der Bürger*innen der EU. In regelmäßigen, unabhängigen Berichten nimmt er Stellung zur aktuellen Finanzlage und dient dem Rat der Europäischen Union als Hilfe bei der Kontrolle des EU-Haushalts.

Europäischer Auswärtiger Dienst

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) pflegt die diplomatischen Beziehungen der EU zur übrigen Welt und setzt die Außen- und Sicherheitspolitik der EU um. Dadurch soll die EU-Außenpolitik wirksamer gemacht und Europas Einfluss in der Welt gestärkt werden. Durch politische, wirtschaftliche und praktische Unterstützung soll die Friedensbildung gefördert werden, Entwicklungshilfe sowie humanitäre Hilfe dienen der Krisenbewältigung. Als diplomatischer Dienst  ist der EAD für die Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen zu den unmittelbaren Nachbarländern der EU im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik zuständig. Als Unterstützer des/der Hohen Vertreter*in der EU kümmert er sich zudem um Klimaschutz und den Schutz der Menschenrechte.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) wurde 1957 gegründet und hat seinen Sitz in Brüssel. Als beratende Einrichtung vertritt er Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeber*innenorganisationen sowie andere Interessengruppen. Er bildet eine Brücke zwischen den Entscheidungsorganisationen der EU und ihren Bürger*innen, indem er dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament Stellungnahmen zu EU-Themen vorlegt. Offiziell vertritt er den Standpunkt europäischer Interessengruppen zu den Gesetzgebungsvorschlägen der EU. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählt dabei auch die Gewährleistung, dass EU-Politik und EU-Rechtsvorschriften den wirtschaftlichen sowie sozialen Gegebenheiten angepasst sind, indem eine Einigung zum allgemeinen Wohl angestrebt wird. Indem Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeber*innenorganisationen eine Stimme gegeben wird, soll eine partizipative EU gefördert werden. Darüber hinaus unterstützt der Ausschuss die Werte der europäischen Integration sowie die Demokratie in der Zivilgesellschaft.

Europäischer Ausschuss der Regionen

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) wurde 1994 gegründet und hat seinen Sitz in Brüssel. Es handelt sich dabei um eine beratende Einrichtung, die die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europas vertritt. Zusammengesetzt aus lokal und regional gewählten Vertreter*innen aller 27 EU-Mitgliedstaaten werden über ihn Stellungnahmen zu EU-Rechtsvorschriften abgegeben, die eine direkte Auswirkung auf Regionen und Städte haben. Indem den Kommunen in der EU ein förmliches Mitspracherecht bei der Gesetzgebung verschafft wird, kann das Anliegen von regionalen und lokalen Behörden respektiert und berücksichtigt werden. Betreffen neu formulierte Rechtsvorschriften die Bereiche der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, müssen die Europäische Kommission, der Rat der EU und das Europäische Parlament den Ausschuss anhören. Ferner kann der AdR auch auf eigene Initiative Stellungnahmen abgeben.

Europäische Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank (EIB) vergibt Darlehen für die Finanzierung von Projekten, mit denen die Ziele der EU innerhalb und außerhalb der Union verwirklicht werden. Die Einrichtung wurde im Jahr 1958 gegründet und hat ihren Sitz in Luxemburg. Sie verfolgt die Ziele, Europas Potenzial in Bezug auf Wachstum und Beschäftigung voll auszuschöpfen, Maßnahmen gegen den Klimawandel zu unterstützen und die EU-Politik außerhalb der EU zu fördern. Dies tut sie, indem sie Geld auf Kapitalmärkten verleiht und Darlehen zu günstigen Bedingungen für die Finanzierung von Projekten zur Unterstützung von Zielen der EU vergibt. Etwa 90% dieser Darlehen werden innerhalb der EU vergeben, das Kapital der Bank stammt jedoch nicht aus dem EU-Haushalt.

Europäische*r Datenschutzbeauftragte*r

Der Posten des bzw. der Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) wurde 2004 gegründet und hat seinen Standort in Brüssel. Aufgabe ist es, zu kontrollieren, dass alle EU-Organe und -Einrichtungen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten den Schutz der Privatssphäre gewährleisten. Dabei sorgt er für die Einhaltung strenger Datenschutzregeln. Neben der Kontrollfunktion berät der*die Beauftragte EU-Organe und -Einrichtungen zu sämtlichen Aspekten der Verarbeitung personenbezogener Daten. Neben der Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zur Gewährleistung einer kohärenten Datenschutzpolitik bearbeitet er*sie Beschwerden und führt Untersuchungen durch. Im Zeitalter der Technologisierung und Digitalisierung beinhaltet das Amt auch die Beobachtung der Entwicklung neuer Technologien, die sich auf den Datenschutz auswirken könnten. Der bzw. die Datenschutzbeauftragte und sein*e Vertreter*in werden jeweils für fünf Jahre ernannt, die Amtszeit ist verlängerbar.

Europäischer Bürgerbeauftragter

Der bzw. die Europäische Bürgerbeauftragte prüft Beschwerden gegen die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU. Das Amt wurde 1995 gegründet und hat seinen Sitz in Straßburg. Er/sie untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Institutionen und Einrichtungen der EU. Diese Beschwerden können von EU-Bürger*innen sowie von in der EU ansässigen Unternehmen und Organisationen eingereicht werden. Mögliche Missstände umfassen ungerechte Behandlung, Diskriminierung, Machtmissbrauch, Fehlen oder Verweigern von Informationen, unnötige Verzögerungen und fehlerhafte Verfahren. Das Europäische Parlament wählt den bzw. die Bürgerbeautragte*n für eine fünfjährige Amtszeit, welche verlängert werden kann.

Texte: Auslandsgesellschaft.de e.V.