Die neue EU-Erbrechtsverordnung (11.05.2016)

Die neue EU-Erbrechtsverordnung (11.05.2016)

Am 11. Mai 2016 stellte Christina Brammen, Fachanwältin für Erb- und Familienrecht, einem interessierten Publikum die Neuerung der EU-Erbrechtsverordnungen vor, welche seit August 2015 für alle länderübergreifenden Erbfälle zur Anwendung kommt.

Nach einem etwa dreijährigen Übergangszeitraum, beginnend mit dem 16.08.2012, ist die aktuelle EU-Erbrechtsverordnung mittlerweile alternativlos in allen entsprechenden Fällen anzuwenden. Zu Beginn stellte Frau Brammen dar, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine die Staatsgrenzen überschreitende Erbrechtsverordnung überhaupt beachtet werden muss. Betroffen sind Personen, die beispielsweise die deutsche oder eine weitere europäische Staatsbürgerschaft besitzen, die ihr Vermögen im europäischen Ausland verwahren oder die vorhaben, vor ihrem Tod ihren Wohnsitz bzw. ihren alltäglichen Aufenthaltsort ins Ausland zu verlegen.

Für diese Menschen bietet die Erbrechtsverordnung eine dringend nötige Vereinheitlichung und damit auch Vereinfachung der Rechtslage in inter- bzw. transnationalen Erbfällen. Dies bedeutet, wie Christina Brammen hervorhob, aber keinesfalls, dass nun ein gemeinsames materielles Erbrecht EU-weit etabliert wurde, sondern vielmehr, dass Zuständigkeiten geklärt wurden und festgelegt wurde, welches der in Frage kommenden nationalen Erbrechte zur Anwendung gebracht werden muss.

Abschließend beantwortete Frau Brammen die Fragen des Plenums und erklärte anhand der vorgebrachten Einzelfälle, was es zu beachten gilt.

Text: Dominic Melang, Auslandsgesellschaft NRW e.V.
Foto: © Auslandsgesellschaft NRW e.V.