Wirtschaft und Zivilgesellschaft für Europa – Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

Wirtschaft und Zivilgesellschaft für Europa – Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist eine Einrichtung der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel, in der Arbeitgeberverbände gleichermaßen wir Vertreter:innen aus Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft vertreten sind. Was tut dieser Ausschuss genau, wie ist er zusammengesetzt und was haben die Bürger:innen der EU davon?

Struktur des Ausschusses

Gegründet wurde er bereits 1957 mit der Funktion der beratenden Einrichtung und als Vertretung der Arbeitgeber:innen- und Arbeitnehmer:innenorganisationen sowie weiteren Interessengruppen.  Insgesamt sind 329 Mitglieder aus den EU-Länder vertreten, aktuell kommen davon 29 aus Deutschland. Derzeitige Präsidentin ist Christa Schweng, die im Oktober 2020 für zweieinhalb Jahre ins Amt gewählt wurde.

Was sind seine Aufgaben?

Der Ausschuss vertritt offiziell den Standpunkt europäischer Interessengruppen zu den Gesetzgebungsvorschlägen der EU. Sie fördern die Idee einer partizipativen EU, indem Arbeitnehmer:innen- und Arbeitgeber:innenorganisationen und anderen Interessengruppen Stimme und Gehör gegeben wird. Die EU-Politik und ihre Rechtsvorschriften sollen den wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten angepasst sein. Die Werte der europäischen Integration, die partizipative Demokratie und die Zivilgesellschaft werden gefördert.

Der EWSA arbeitet eng mit dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zusammen. Seine Mitglieder sind direkt bei der EU angestellt und somit unabhängig von den Regierungen, die sie entsandt haben. In Kontakt stehen sie auch mit regionalen und nationalen Wirtschafts- und Sozialräten in der EU, um neue Themen zu besprechen und sich über Informationen auszutauschen.

Wie setzt er sich zusammen?

Die Mitglieder sind in drei verschiedene Gruppen aufgeteilt: die Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen und eine dritte in der verschiedene Interessengruppen zusammenkommen (z.B. Landwirte und Verbraucher). Aus ihnen werden alle zweieinhalb Jahre ein:e Präsident:in und zwei Vizepräsident:innen gewählt. Vorgeschlagen werden sie von den nationalen Regierungen und schließlich vom Rat der Europäischen Union für fünf Jahre ernannt. Eine Wiederernennung ist möglich. Wie so häufig setzt sich die Anzahl der Mitglieder pro Land aus der Einwohner:innenzahl zusammen.

Was bedeutet das für uns als EU-Bürger:innen?

Um einen direkten Kontakt zu den EU-Bürger:innen aufzubauen organisiert der EWSA zahlreiche Veranstaltungen zu Kultur und Wirtschaftsthemen, für die Jugend usw. Viele Events finden auch digital statt, der Veranstaltungskalender kann hier eingesehen werden.

Text: Sarah Schmitz